Dieser Prozessschritt wird aktiv, sobald Sie das Feld "Ich möchte mich versichern als ..." ausgewählt haben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Fragen und Antworten in Frage 3 "Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?"
Der Wechsel einer Krankenkasse ist aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur Personen über 15 Jahren gestattet.
Ihre Rentenversicherungsnummer (Beispiel 12 123456 M 123) finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis, Gehaltsbescheid oder Ihrem Rentenbescheid.
Adressdaten nicht gefunden?
Sie können Ihre Adresse nun direkt eintragen.
Die Angabe Ihrer Telefon- oder Handynummer ist freiwillig. Diese Angabe hilft uns jedoch, Sie bei Rückfragen schnell zu erreichen.
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist zur Authentifizierung nötig. Der Eingang Ihres Antrags löst eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse aus, in welcher ein Bestätigungslink enthalten ist.
Bitte geben Sie Ihr Immatrikulationsdatum an der Hochschule an.
Bitte geben Sie den Beginn des aktuellen Fachsemesters an.
Bitte geben Sie das Immatrikulationsdatum an der Hochschule Ihres erstmaligen Studiums an.
Spätestens nach Ablauf des 14. Fachsemesters oder nach dem 30. Geburtstag ist die gesetzliche Versicherungspflicht für Studenten beendet. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht möglich.
Bitte laden Sie einen entsprechenden Nachweis im Schritt 3 dieses Antrags hoch.
Vor Beginn des Studiums können sich Studierende, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Diese gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden.
Wenn Sie vorübergehend ein Studium in Deutschland absolvieren und Einwohner eines bestimmten EU-/EWR-Staats sind, besteht Ihre ausländische Krankenversicherung fort. Sobald Sie jedoch einer Beschäftigung während des Studiums nachgehen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Wir prüfen in diesem Fall eine gesetzliche Mitgliedschaft. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ.
Wenn keine Befristung vorliegt, geben Sie bitte ein voraussichtliches Ende der Tätigkeit an. Beispielsweise das Datum des regulären Studienendes.
Damit wir Sie richtig versichern können, benötigen wir Angaben zur Höhe Ihrer jährlichen Einkünfte aus selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit in Euro. Diese Angaben können Sie Ihrem aktuellen Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Bitte übersenden Sie diesen Bescheid in Kopie an Ihre AOK.
Hinweis: Haben Sie keine oder nur geringfügige Einkünfte, bitten wir um Angabe unter sonstige Einkünfte, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten (z.B. Zuwendungen der Eltern, vom Lebenspartner, ect.)
Bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann die AOK Sie nur ohne Anspruch auf Krankengeld versichern.
Als Selbständiger und Freiberufler zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz und haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie sich gegen einen Einkommensausfall absichern möchten, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz. Weitere Informationen zum Krankengeld finden Sie auf www.aok.de.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wählen, können Sie als individuelle Ergänzung einen Krankengeld-Wahltarif der AOK abschließen. Informationen zu den Wahltarifen finden Sie im Internet auf www.aok.de.
Liegt Ihr monatliches Einkommen über 5.062,50 Euro (brutto), versichern wir Sie als Freiwilliges Mitglied. Der Bruttobetrag von monatlich 5.062,50 Euro - jährlich 60.750 Euro - ist dafür der gesetzlich festgeschriebene Grenzwert. Verdienen Sie monatlich weniger als 5.062,50 Euro (brutto) werden Sie pflichtversichertes Mitglied.
Die abgefragten Informationen finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid.
Möchten Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, erhalten Sie von der AOK das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat in den nächsten Tagen per Post. Alternativ können Sie Ihre Beiträge auch an die AOK selbst überweisen.
Wir benötigen die Angaben, ob Sie Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder werden anerkannt) haben, um Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung korrekt berechnen zu können.
Hinweis: Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (Chipkarte).
Wenn Sie einen Partner oder Kinder haben, die familienversichert werden sollen, wird Ihnen separat der Antrag zur kostenfreien Familienversicherung zugesandt.
Sie haben die Möglichkeit, die folgenden Dokumente direkt hochzuladen. Gern können Sie die Dokumente aber auch postalisch einsenden an:
AOK NORDWEST 58079 Hagen
Ich willige ein, dass die AOK NORDWEST eine ggf. erforderliche Meldung der von mir getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der evtl. an mich erstatteten Beiträge, Prämien und Bonuszahlungen an das zuständige Finanzamt vornimmt (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung). Eine steuerliche Berücksichtigung kann nur bei Einwilligung zur Übermittlung durch die AOK erfolgen.
Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder auf Ihrer letzten Lohnsteuerkarte. Die Steuer-ID (Beispiel: 12345678901) wird benötigt, damit die AOK die Daten über die von Ihnen geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln kann. Krankenversicherungsbeiträge werden steuerbegünstigend angerechnet.
Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben nach § 284 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB V für die Aufgaben der Krankenversicherung und § 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI für die Aufgaben der Pflegeversicherung zum Zwecke der Feststellung des Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnisses nach § 5 SGB V und § 20 SGB XI erhoben und verarbeitet. Ihre Auskunft ist nach § 206 SGB V und § 50 Abs. 3 SGB XI erforderlich. Bei fehlender Mitwirkung kann die Mitgliedschaft nicht durchgeführt werden. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter www.aok.de/nw/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, kontakt@nw.aok.de oder unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@nw.aok.de.
Ich bin damit einverstanden, dass die AOK NORDWEST meine Daten verarbeitet und nutzt, um mich künftig zielgerichtet per E-Mail über die Services und Produkte der AOK NORDWEST, auch im Rahmen von Kundenbefragungen, zu informieren und zu beraten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – ein Anruf unter der Servicenummer 0800 265 5000 genügt. Diese Einwilligung ist nur möglich, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Bitte prüfen Sie, ob Sie mindestens eine Voraussetzung für den Wechsel erfüllen.